Während der Auf- und Abbauzeiten sind das Messegelände und die Hallen durchgehend geöffnet. Am letzten Aufbautag muss der Standbau um 18 Uhr fertiggestellt sein. Die gesetzlich geregelte Arbeitszeit von 10 Stunden darf während der Dauer der Messe und in der Auf- und Abbauzeit nicht überschritten werden. Weitere Informationen oder Ausnahmen erteilt das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover (Kontakt siehe rechte Seite). Genehmigungen, die nach dem Recht anderer deutscher Bundesländer von den für den Firmensitz zuständigen Behörden erteilt worden sind, werden anerkannt. Eine allgemeine Arbeitsgenehmigung an Sonn- und Feiertagen ist nicht erforderlich.
Halleninspektion
In jeder Halle steht Ihnen das Team der Halleninspektionen mit Rat und Tat zur Seite. Die Halleninspektion ist vom 07.02.2012 (Aufbaubeginn) bis 22.02.2012 (Abbauende) telefonisch unter +49 511 89-327- plus zweistellige Hallennummer (z.B. -14) erreichbar.
Öffnungszeiten während der Veranstaltungen